SCHÜLERVERTRETUNG

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir sind die Schülervertretung des Andreas-Vesalius-Gymnasiums – kurz: eure SV!

Unsere Aufgabe ist es, als Verbindungsglied zwischen den Schülerinnen und Schülern, also euch, und den Lehrerinnen und Lehrern zu agieren. Wir sind dazu da, eure Interessen zu vertreten, und wollen so erreichen, dass das AVG eine Schule ist, in der sich jede Schülerin und jeder Schüler weiter wohlfühlen kann.

Wir sind auf eure Unterstützung in Form von Ideen, Wünschen und Anregungen angewiesen!
Eine SV ist nur so gut wie ihre Schülerschaft: Bringt euch ein, denn ihr habt selbst die Möglichkeit, eure Schule und eure Schulzeit so schön wie möglich zu gestalten. Bei Problemen oder Fragen sind wir jederzeit ansprechbar!

Eure Schülervertretung 

Die Aufgaben der SV

Das wichtigste Organ der SV ist der Schülerrat. Dieser Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprecherinnen und Klassensprechern sowie Stufensprecherinnen und Stufensprechern zusammen.

Zu Beginn des Jahres tagt der Schülerrat, um die verschiedenen Ämter zu besetzen. An diesem Tag werden alle Personen für die Ämter des Schülersprechers und seiner Vertreter, die der Schulkonferenzmitglieder, der SV-Lehrkräfte und der Fachkonferenzmitglieder durch eine Wahl bestimmt.

Das eigentliche SV-Team besteht letztlich aus der Schülersprecherin/dem Schülersprecher, seinen zwei Vertreterinnen und Vetretern und zwei Schulkonferenzmitgliedern – allesamt vom Schülerrat gewählt.

Sie sind anschließend Mitglieder der Schulkonferenz, in der sie zusammen mit der Schulleitung, Lehrkräften und Elternvertretern über wichtige Themen der Schule entscheiden.

Zusätzlich trifft sich das SV-Team des AVG regelmäßig mit den SV-Lehrkräften, um sich für die Interessen der Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Die Aufgabe der Schülersprecherin/des Schülersprechers ist es, diese Interessen gegenüber der Schulleitung, Lehrkräften, Elternvertretern und auch der Öffentlichkeit zu vertreten.

Wenn ihr es ganz genau wissen wollt, könnt ihr euch den offiziellen Erlass des Schulministeriums in NRW durchlesen.